Entlassung nach Hause

Ihr Entlassungstermin

Ihren Entlassungstermin erfahren Sie durch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren behandelnden Arzt im Rahmen der Visite. Die Entlassung erfolgt in der Regel am Vormittag zwischen 08:00 und 09:00 Uhr direkt von Ihrer Station. In Ausnahmefällen wird ein individueller Termin festgelegt.

Mit Ihrem Arzt besprechen Sie die weitere Behandlung und erhalten Informationen hinsichtlich einzunehmender Medikamente oder bestimmter Ernährungsvorgaben.

Hinweis zu Entlassung gegen ärztlichen Rat:

Wünschen Sie eine vorzeitige Entlassung gegen ärztlichen Rat müssen Sie eine gesonderte Erklärung unterschreiben. In diesen Fällen übernimmt die Klinik für mögliche Folgen keine Haftung.

Entlassungsbrief

Am Tag Ihrer Entlassung erhalten Sie einen Entlassungsbrief für Ihre Unterlagen. Dieser enthält alle Informationen zu Ihrem stationären Aufenthalt, Ihrer Medikation sowie Hinweise zur weiteren Behandlung.

Ihrem weiterbehandelnden Arzt, welchen Sie im Rahmen der Aufnahme angegeben haben, wird der Entlassungsbrief zugeschickt.

Sollten an Ihrem Entlassungstag noch Untersuchungsergebnisse ausstehen, erhalten Sie zunächst einen vorläufigen Entlassungsbrief. Der endgültige Brief wird Ihnen per Post zugestellt.

Medikamente

Sofern Sie nach Ihrer Entlassung weiterhin Medikamente einnehmen müssen, erhalten Sie einen individuellen Medikationsplan.

Erfolgt Ihre Entlassung an einem Wochentag, haben Sie die Möglichkeit im Anschluss über das angeschlossene Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) am ISAR Klinikum ein Rezept für Ihre Medikamente zu erhalten.

Haben Sie in das Entlassungsmanagement eingewilligt und werden am Wochenende entlassen, erhalten Sie zur Überbrückung ein Rezept für Medikamente (max. Packungsgröße N1).

Bescheinigungen

Bei Bedarf kann Ihnen eine Aufenthaltsbescheinigung für Ihren Arbeitgeber ausgestellt werden. Bitte geben Sie Ihrem behandelnden Arzt Bescheid, sofern Sie eine entsprechende Bescheinigung benötigen.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für Ihren Arbeitgeber kann Ihnen ebenfalls über unser Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) ausgestellt werden.

Hilfsmittel und Kosten

Krankenhauseigene Hilfsmittel, wie beispielsweise Gehilfen, geben Sie bitte am Tag Ihrer Entlassung beim Pflegepersonal auf Station zurück.

Eigenanteil Ihrer Krankenkasse
Als volljähriger, gesetzlich Versicherter ohne Zuzahlungsbefreiung haben Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungspflicht nachzukommen. Diese Zuzahlung beträgt 10,- € pro Kalendertag und ist auf max. 28 Tage im Jahr begrenzt. Aufnahmetag und Entlassungstag werden als ganze Tage berechnet. Nach Ihrem Aufenthalt erhalten Sie per Post eine entsprechende Rechnung von der Patientenabrechnung zugeschickt.

Wahlleistungen
Sofern Sie Wahlleistungen (Ärztliche Wahlleistung oder Komfortleistung) in Anspruch genommen haben, erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung zugeschickt.

Abrechnung Telefonguthaben/Internet
Die Abrechnung von Telefon, Internet und WLAN erfolgt am Tag Ihrer Entlassung. Die Kosten werden Ihnen nach Ihrem Aufenthalt in Rechnung gestellt.

Heimweg / Transport

Direkt vor dem Klinikum befindet sich ein Taxistand. Bei Bedarf können Ihnen unsere Mitarbeiter am Empfang ein Taxi bestellen.

Benötigen Sie einen Krankentransport, sprechen Sie bitte unser Pflegepersonal auf Station oder unsere Mitarbeiter aus dem Überleitungsmanagement an, welche Ihnen gerne helfen.