Ihre Entlassung

Hat Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt entschieden, dass Sie entlassen werden können, werden Sie je nach Krankheitsbild und Behandlung direkt nach Hause entlassen oder in eine Anschlussbehandlung übermittelt. Sofern Sie weiteren Versorgungsbedarf haben, kümmern wir uns bereits während Ihres Aufenthaltes um eine individuelle Entlassungsvorbereitung. Diese umfasst unter anderem die Planung der weiteren medizinischen und pflegerischen Versorgung sowie die Organisation ambulanter oder stationärer Rehabilitationsmaßnahmen- bzw. die Überleitung in Kurzzeit- oder stationäre Pflegeeinrichtungen.

Entlassmanagement

Besonderheiten für gesetzlich versicherte (GKV) Patienten:

Der Gesetzgeber hat durch eine Anpassung des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) eine Neuregelung des Entlassmanagements vorgenommen. Ab dem 01. Oktober 2017 gelten für GKV-Patienten ergänzende Regelungen (§ 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V). Bei Aufnahme in die Klinik werden gesetzlich Versicherte durch einen bundeseinheitlich genormten Vertrag über das Entlassmanagement informiert, der auch vorsieht, dass im Zuge der Kommunikation mit externen Dienstleistern oder der Kranken- und Pflegekasse eine Übermittlung von Patientendaten erfolgt. Das gesetzlich geregelte Entlassmanagement ist ein weiterer Service für unsere Patienten, ist jedoch nicht verpflichtend. Eine Nichteinwilligung führt dazu, dass Ihnen wie bisher Leistungen im Rahmen des Versorgungsmanagements gem. § 11 Abs. 4 SGB V zur poststationären Behandlung zur Verfügung gestellt werden. Diese können unabhängig von einer Teilnahme am Entlassmanagement in Anspruch genommen werden. Im Rahmen des Versorgungsmanagements müssen die Leistungserbringer ebenfalls eine sachgerechte Anschlussversorgung des Versicherten gewährleisten.

Für unsere gesetzlich versicherten Patienten ändert sich aber durch die Neuregelung nur das, was bei unseren privat Versicherten schon möglich war: Nämlich, dass je nach Erfordernis das Entlassmanagement nun auch die Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, von häuslicher Krankenpflege oder Soziotherapie durch Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztweiterbildung einschließt, um die nahtlose Versorgung für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen sicherzustellen. Für diese Zeitspanne kann auch die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Diese Tätigkeiten waren bisher den niedergelassenen Ärzten vorbehalten. Alle anderen Serviceleistungen erhielten Sie auch schon bisher von uns.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen und Ihren Angehörigen gerne bei allen Fragen rund um die Entlassung beratend zur Seite.

Entlassung nach Hause

Informationen zu Ihrer Entlassung nach Hause

Überleitungsmanagement

Alle Informationen rund um eine erforderliche Überleitungsmanagement